Kommando zurück: Eckpunkte des zukünftigen Gebärmutterhalskrebs-Screenings werden (erneut) neu definiert

Neuer G-BA-Beschluss zu zukünftigem Gebärmutterhalskrebs-Screening

Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seinem Beschluss, den HPV-Test zur Frühdiagnose von Gebärmutterhalskrebs ab Mitte 2016 als Kassenleistung anzuerkennen, für große Aufregung gesorgt. Vorgesehen war, Patientinnen im Vorfeld der Routineuntersuchung entscheiden zu lassen, ob sie statt des einfachen Pap-Abstriches gleich den HPV-Test durchführen lassen möchten. Frauen bräuchten sodann nicht mehr jährlich die Pap-Untersuchung wahrzunehmen, da bei HPV-Testung ein drei- bis fünf-jähriger Untersuchungsrhythmus ausreicht.

Reaktionen auf ersten Beschluss eindeutig

Die Reaktionen der Gynäkologen waren eindeutig: Man sähe in der Wahlmöglichkeit eine Überforderung der Patientinnen, da diesen eine Entscheidung aufgezwungen werden soll, die bisher nicht einmal die Medizin selbst treffen könne. Ebenso gäbe es keine Studien zur Nutzenbewertung, mit deren Ergebnissen eine Empfehlung für eine bestimmte Screeningmethode ausgesprochen werden könne[1]. Zudem wäre eine Vorsorgeuntersuchung nur alle drei bis fünf Jahre unverantwortlich im Hinblick auf die Gesundheit der Frauen.

Bis April 2016 wollte der G-BA seine Richtlinien zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs derart anpassen, dass auf Dauer ein HPV-Test alle fünf Jahre bei Wegfall der zytologischen PAP-Untersuchung möglich werden sollte. Aufgrund der mangelnden Studienergebnisse unterstellte man dem G-BA, die Entscheidung zugunsten der Krankenkassen zu treffen, die durch den Wegfall des jährlichen zytologischen Abstrichs einen großen Kostenblock einsparten.

Nun kam es im September 2016 anders als zunächst verkündet: Der alte Beschluss wurde seitens des G-BA gekippt, ein neuer verfasst. „Die Einwände von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Medizinproduktherstellern und der Bundesärztekammer hatten sich im Wesentlichen auf die Zuverlässigkeit der Testmethoden, die Auswirkungen des geplanten Optionsmodells auf die Teilnehmerraten, das Screeningintervall und die Abgrenzung zur Kuration bezogen. Problematisiert wurde von den Stellungsnehmenden zudem die valide Evaluation der beiden optional angebotenen Screeningstrategien“, begründet der G-BA in einer Pressemitteilung vom 16. September seine Entscheidung[2].

Neuer Beschluss mit neuen Eckpunkten

Termin zur Krebsfrüherkennung beim GynäkologenDem neuen Beschluss des G-BA liegt das sogenannte „Wolfsburger Modell“ zugrunde, welches die kritisierten Punkte der Gynäkologen zu großen Teilen entkräftet. Das Wolfsburger Klinikum sammelt seit 2006 in mehreren Projekten Daten von insgesamt 23. 000 Frauen aus der Region, die gleichzeitig mit Pap- und HPV-Test getestet werden. Die Untersuchungen an der Frauenklinik haben gezeigt, dass es durchschnittlich ca. zehn Jahre von der Infektion über Gewebsveränderungen und Vorstufen bis zum Krebs dauert, mindestens aber sieben Jahre. Die Patientinnen wurden bei negativem Ergebnis nur alle fünf Jahre untersucht und die dabei gefundenen Vorstufen entfernt. So konnte das Auftreten von Zervix-Karzinomen um drei Viertel reduziert werden. Eine kleinere Gruppe junger Frauen wurde zusätzlich jedes Jahr getestet, was dem Forschungsteam Aufschlüsse bezüglich der Entwicklung von HPV-Infektionen, dem Einfluss der Impfung und andere Faktoren brachte[3].

Neuer Beschluss des G-BA ein Kompromiss?

Leicht abgewandelt sieht das neue Modell des G-BA eine Co-Testung von HPV- und Pap-Test für Patientinnen ab 35 Jahren vor. Bei einem negativen Ergebnis erfolgt eine Wiederholung nach bereits drei Jahren. Sind die Ergebnisse jedoch positiv sind weitere (Abklärungs-)Tests, wie z.B. GynTect, nötig, um Gewissheit zu schaffen. Jüngere Frauen im Alter von 20 bis 35 Jahre haben hingegen weiterhin den Anspruch auf eine jährliche Pap-Test-Untersuchung.

Ist der neue Beschluss ein Kompromiss für Ärzte, Patientinnen und eventuell sogar für die Krankenkassen? Die Untersuchungen in Wolfsburg zeigen, dass eine Früherkennung alle drei bis fünf Jahre ausreichend ist. Warum sollte man also diese Erkenntnisse nicht nutzen und im Sinne aller Beteiligten die bestmögliche Variante als Standard definieren?

Natürlich wird es den Ärzten nicht gefallen, dass ihre Patientinnen theoretisch nur alle drei Jahre zur Früherkennung kommen. Allerdings ist die Krebsfrüherkennung nicht der einzige Grund für Frauen, den Arzt aufzusuchen.

Viel wichtiger ist es, diejenigen Frauen zu erreichen, die sich prinzipiell einer Früherkennung entziehen und gar nicht zum Arzt gehen, denn hier liegt das größte Risiko einer unerkannten HPV-Infektion oder gar von Gebärmutterhalskrebs.

 

[1] http://www.presseportal.de/pm/71405/3175806, 16.11.2015
[2] https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/641/, 16.09.2016
[3] http://www.braunschweiger-zeitung.de/mitreden/antworten/article208340723/Region-im-Kampf-gegen-Gebaermutterhalskrebs.html, 03.10.2016