GynTect – Was der Test leistet

GynTect

Wann GynTect zum Einsatz kommt, haben wir im letzten Blogartikel geklärt. Doch welche Vorteile bringt er gegenüber anderen Tests und Methoden, die die Diagnostik bezüglich Gebärmutterhalskrebs erleichtern sollen?

GynTect ist ein molekularbiologischer Test, der auf epigenetischen Biomarkern beruht. Wenn sich Krebs bildet, verändern sich die Erbinformationen in den Zellen, es kommt unter anderem zu DNA-Methylierungen, die sich als Biomarker nutzen lassen. GynTect erkennt spezifisch die Regionen in der Erbinformation, die bei einer Methylierung anzeigen ob sich Gebärmutterhalskrebs entwickelt oder bereits entwickelt hat. Es erfolgt also ein direkter Nachweis von Krebs-(Vorläufer) Zellen und kein indirekter wie beispielsweise beim HPV Test.

Mit der erweiterten Version, die seit September 2016 auf dem Markt ist, konnte die Sensitivität des Tests erhöht werden. GynTect gibt also noch genauere richtig-positive Ergebnisse an. Liegt bereits ein Zervixkarzinom vor, erkennt GynTect das sogar in 100% der Fälle. Das heißt: Fällt GynTect positiv aus, kann man davon ausgehen, dass ein Zervixkarzinom oder eine Vorstufe davon vorliegt.

Im Gegensatz zum Pap- und zum HPV-Test kann GynTect angeben, ob die vorhandenen HP-Viren bösartige Veränderungen des Gewebes verursachen. Nur wenn eine Veränderung des Gewebes vorliegt, die sich auch zu einem Karzinom entwickeln kann, ist eine Operation zu empfehlen. Durch den Test können also unnötige Operationen vermieden werden. Das schützt die Patientin nicht nur vor den Risiken eines Eingriffes, sondern auch vor Komplikationen, die infolgedessen vor allem bei einer späteren Schwangerschaft auftreten können.

Im Vergleich zu anderen Abklärungstests ist GynTect zudem der einzige, der zwischen ungefährlichen Gewebeveränderungen, sogenannten leichten Dysplasien, und gefährlichen Gewebeveränderungen unterscheidet. Das ergab eine Vergleichsstudie mit anderen Abklärungstests, die auf der Internationalen HPV-Konferenz in Kapstadt vorgestellt wurde.

Dadurch, dass für GynTect kein neuer Abstrich notwendig ist, spart die Patientin Zeit und eine zusätzliche Behandlung beim Gynäkologen. Außerdem entspricht die Abstrichentnahme für GynTect damit der neuen S3-Leitlinie, die bald in Kraft treten soll. Die S-Leitlinien sind wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Die S3-Leitlinie hat die gesamte systematische Entwicklung medizinischer Tests und Studien durchlaufen, so dass sie die höchste Qualitätsstufe darstellt. Auch wenn sie nicht rechtlich bindend ist, ist die Einhaltung der Leitlinie ein Qualitätsmerkmal.

Da GynTect ständig weiter verbessert und die zuverlässige Funktionsweise weiterhin belegt werden soll, gibt es einige Studien rund um das Produkt. Im Dezember startete eine Verlaufsstudie mit mehreren Studienzentren in Deutschland. Über einen Zeitraum von drei Jahren werden Frauen untersucht, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind sowie Dysplasien (Zellveränderungen) der Stufen CIN 2 oder CIN 3 aufweisen. Hier kommt zugute, dass mit der Erweiterung des Produktes die Proben länger haltbar sind. Sie können einige Monate im Kühlschrank oder kurz sogar bei Raumtemperatur aufbewahrt werden und weisen keine Veränderungen auf. Mit der Verlaufsstudie soll gezeigt werden, dass bei denjenigen Frauen, die ein GynTect-negatives Ergebnis erhalten haben, auch die Läsionen nach zwölf bzw. 24 Monaten zurückgebildet oder zumindest nicht weiter gewachsen sind.