Neues Programm zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung startet

Ab dem 1. Januar finden Frauen ab 20 Jahre eine Einladung der besonderen Art in ihrem Briefkasten: Dann startet das neue Krebsfrüherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs. Kurz vor Start war umstritten, ob die neuen Richtlinien von den Frauenärzten und Krankenkassen umgesetzt werden können.

Neuerungen in der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung

Die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs soll in ein organisiertes Screening überführt werden. Bisher hatten Frauen jährlich Anspruch auf einen sogenannten Pap-Test. Ein auffälliger Befund weist auf eine mögliche Krebserkrankung hin, der behandelnde Frauenarzt musste jedoch selbst entscheiden, wie die Befunde abgeklärt werden. Eine einheitliche Regelung gab es nicht. Ab 2020 jedoch sollen Frauen mit verdächtigen Befunden eine Kolposkopie erhalten.

Neu ist außerdem, dass Frauen ab 35 Jahre eine Co-Testung aus Pap- und HPV-Test zusteht. Letzterer weist eine Infektion mit Humanen Papillomviren nach. Gebärmutterhalskrebs wird von Humanen Papillomviren ausgelöst, doch nicht jede Infektion zieht eine Krebserkrankung nach sich. Ein negativer HPV-Test gibt Frauen eine echte Entwarnung. Frauen mit einem positiven HPV-Test hingegen gehören zu einer Risikogruppe. Da sich Gebärmutterhalskrebs aus einer HPV-Infektion nicht in jedem Fall entwickelt, bzw. der Prozess mehrere Jahre andauert, findet die Co-Testung alle drei Jahre statt.

Kritik an Umsetzung

Kurz vor Start des neuen Gebärmutterhalskrebsscreenings sorgte eine öffentliche Debatte für Verwirrung. Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. forderte eine Verschiebung des Beginns. Der Verband kritisierte, dass wesentliche Fragen der Umsetzung noch nicht ausreichend geklärt seien und veröffentlichte einen offenen Brief an Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit. Die Kritik betrifft unter anderem folgende Punkte:

  • Kolposkopie: Aktuell seien noch nicht ausreichend Gynäkologen dazu qualifiziert, eine Kolposkopie durchzuführen. Entsprechend sind auch nur wenige Praxen mit einem Kolposkop ausgestattet. Mit der neuen Regelung werden deutlich mehr Kolposkopien durchgeführt werden müssen als bisher.
  • Fehlende Software: Um den Erfolg des Programms bewerten zu können, müssen alle Gynäkologen die Ergebnisse der Untersuchungen, die im Rahmen des neuen Screenings generiert werden, dokumentieren. Eine entsprechende Software fehlt bislang allerdings.

Das neue Krebsfrüherkennungsprogramm startet ab 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) reagierte auf die Kritik des Berufsverbandes der Frauenärzte. Zwar wird am Start des Screening-Programms zum 1. Januar 2020 festgehalten, jedoch müssen die Arztpraxen die Ergebnisse des Programms für einen bestimmten Zeitraum nicht gesondert dokumentieren. Auf die weiteren Kritikpunkte des Berufsverbandes der Frauenärzte reagierte der G-BA bisher nicht öffentlich.

Die Richtlinien für das neue Gebärmutterhalskrebsscreening wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und erarbeitet.

Es gibt bereits spezifische Testverfahren, die den befürchteten Andrang auf eine kolposkopische Untersuchung auffangen könnten. Bereits seit 2015 ist GynTect auf dem Markt. Der Krebstest arbeitet auf Basis von epigenetischen Biomarkern und unterscheidet, ob sich Veränderungen am Gebärmutterhals zu Krebs entwickeln können oder ob diese von allein ausheilen. Der Test ist jedoch nicht Teil des neuen Früherkennungsprogramms auf Gebärmutterhalskrebs.

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