Schnelle Gewissheit bei Auffälligkeiten in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge
Zukünftig haben Frauen ab 35 Jahre im Rahmen der Gebärmutterhalskrebsvorsorge Anspruch darauf, regelmäßig eine Co-Testung aus Pap- und HPV-Test zu erhalten, so ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bei einem auffälligen Befund werden weitere Untersuchungen notwendig. Der Abklärungstest GynTect1 ist eine der zuverlässigsten, nicht-invasiven Methoden, um eine Gebärmutterhalskrebserkrankung zu erkennen, wie eine aktuelle Studie1 zeigt.
Die Studie2, die im Dezember 2018 im Magazin BMC Cancer veröffentlicht wurde, vergleicht den Abklärungstest GynTect mit zwei weiteren Tests, die in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge bei auffälligen Befunden zur Abklärung verwendet werden. Alle drei Tests erkannten zwar zuverlässig bereits vorhandenen Krebs, doch nur GynTect war in der Lage auch bei vermeintlichen Vorstufen unterschiedlichen Schweregrades (CIN1, CIN2, CIN3) zu differenzieren. Damit kann GynTect dazu beitragen, dass einerseits invasive Abklärungsmaßnahmen vermieden werden, andererseits verlässlich Krebs-(vor)-Stufen erkannt und frühzeitig therapiert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss Ende November 2018 ein organisiertes Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Zukünftig sollen Frauen ab 35 Jahre alle drei Jahre eine Co-Testung aus Pap- und HPV-Test erhalten. Ein positiver HPV-Test und/oder auffälliger Pap-Test bedeutet nicht automatisch Krebs. Zwar entwickelt sich Gebärmutterhalskrebs aus einer HPV-Infektion, doch nicht jede Infektion führt zwangsweise zu einer Krebserkrankung. Auch nicht alle vermeintlichen Krebsvorstufen (CIN1, CIN2, CIN3) entwickeln sich tatsächlich zu Krebs. Sieht sich eine Patientin mit einem positiven HPV-Test und/oder auffälligem Pap-Befund konfrontiert, sind weitere Abklärungsuntersuchungen notwendig. Häufig sind diese invasiv. Langfristige gesundheitliche Probleme können die Folge sein, auch die lange Wartezeit ist für die Frauen psychisch meist sehr belastend.
Hier setzt GynTect an. Der Abklärungstest erkennt lediglich mit Hilfe eines Abstriches, also nicht invasiv, ob bei einer Patientin mit positivem HPV-Test und/oder auffälligem Pap-Test Vorstufen von Krebs oder bereits Krebs vorliegt. Die betroffenen Frauen erhalten ein schnelles und sicheres Ergebnis.
1 Über GynTect:
Der Entstehung von Krebszellen aus normalen Körperzellen gehen Veränderungen in der Erbinformation der Zellen, der DNA, voraus. Eine spezielle Veränderung der Erbinformation in Krebszellen ist die DNA-Methylierung. GynTect ermöglicht den einfachen und zuverlässigen Nachweis von methylierten DNA-Regionen in Abstrichmaterial von der Zervix. Die Methylierung der GynTect-Biomarker tritt speziell bei Gebärmutterhalskrebs oder seinen Vorstufen, nicht aber in gesundem oder anderweitig nicht bösartig verändertem Zervixgewebe auf. Somit erkennt GynTect zuverlässig, ob Vorstufen oder bereits Gebärmutterhalskrebs vorliegt oder aber Entwarnung gegeben werden kann. GynTect ist eine eingetragene Marke der oncgnostics GmbH.
Über die oncgnostics GmbH:
Die Jenaer oncgnostics GmbH hat sich auf die Früherkennung von Krebs spezialisiert. Ihre Tests weisen Veränderungen nach, die für die DNA von Krebszellen charakteristisch sind. Das 2012 gegründete Unternehmen brachte 2015 GynTect auf den Markt. Im Rahmen der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung klärt der Test ab, ob bereits Gebärmutterhalskrebs oder Vorstufen davon vorliegen. Die oncgnostics GmbH forscht außerdem an Abklärungstests für weitere Krebsarten. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.oncgnostics.com .
Weiterführende Informationen:
2 Martina Schmitz, Kristin Eichelkraut, Dana Schmidt, Ilona Zeiser, Ziad Hilal, Zena Tettenborn, Alfred Hansel, Hans Ikenberg: „Performance of a DNA methylation marker panel using liquid-based cervical scrapes to detect cervical cancer and its precancerous stages“ https://bmccancer.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12885-018-5125-8